Als zertifizierter Testamentsvollstrecker werde ich dafür sorgen, dass sich Ihre Wünsche und Anordnungen im Testament so erfüllen, wie Sie es gewollt haben.
Es ist kaum zu glauben, aber jährlich werden in Deutschland rund 300 Millionen Euro vererbt. Und nicht nur bei besonders wohlhabenden Familien, sondern auch in besonderen Familiensituationen vereinfacht und sichert der Einsatz eines zertifizierten Testamentsvollstreckers die Nachlassabwicklung.
Die Aufgaben:
Beauftragt vom Erblasser und als Testamentsvollstrecker im Testament benannt, erledige ich für Sie dann folgende, wichtige Aufgaben:
- Ausführung der letztwilligen Verfügung des Erblassers
- Regulierung der Nachlassverbindlichkeiten
- Einreichung der Erbschaftsteuerklärung und Abführung der Erbschaftsteuer
- Verteilung des Nachlasses an die Erben.
- Als Dauertestamentsvollstrecker verwalte ich auch langfristig den Nachlass und übernehme dabei eine Schutzfunktion für die überlebenden Angehörigen, wie, z. B. bei der Verwaltung für minderjährige, behinderte oder überschuldete Erben. Dabei schütze ich den Nachlass vor ungewolltem Zugriff Dritter und vor Vermögungsverfall.
Eine Testamentsvollstreckung ist besonders empfohlen bei:
- Jedem, der schutzbedürftige Angehörige hat
- Jedem, der Streit in der Familie vermeiden möchte, da die Teilung und Verwaltung vereinfacht wird
- Lebensgemeinschaften mit nichtehelichen Kindern, Patchwork-Familien
- Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Stifterinnen und Stiftern
- Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzern bzw. Inhabern von komplexen Vermögenswerten.
Der Erfolg einer Testamentsvollstreckung steht und fällt mit der Person und Qualifikation des Testamentsvollstreckers.
Die Aufgaben eines Testamentsvollstreckers sind vielfältig, daher ist es unerlässlich, dass Sie hierfür nicht nur eine Person Ihres Vertrauens beauftragen, sondern auch jemanden, der über die entsprechenden Qualifikationen verfügt und sich ständig weiterbildet.